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Der Begutachtungsentwurf zur „Getränkesteuerersatzlösung“ und die neue Werbeabgabe

ÖStZ 2000/484ÖStZ 2000, 222 Heft 9 v. 1.5.2000

Vorblatt

Probleme

Eingaben und Zeugnisse im Zusammenhang mit dem Artenschutz sind für jedes einzelne Tier gebührenpflichtig.

Durch das Erkenntnis des VfGH vom 01.10.1999, G 6/99 besteht der Bedarf einer gesetzlichen Regelung vor dem 1. 6. 2000 bei der Börsenumsatzsteuer für aufschiebend bedingte (genehmigungsbedürftige) Anschaffungsgeschäfte.

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