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Änderung der Lohnsteuerrichtlinien 1999

Die erste Seite aktuellÖStZ 2000/479ÖStZ 2000, 221 Heft 9 v. 1.5.2000

Mit Erlass vom 16. 3. 2000, GZ 07 0104/2-IV/7/00, wurden folgende Randzahlen der LStR 1999 geändert:

Rz 204, Rz 205 und Rz 207 zu § 15 EStG 1988: Die Zinsenersparnis bei zinsverbilligten und unverzinslichen Arbeitgeberdarlehen beträgt ab 1. 1. 2000 4,5 %;Rz 428a zu § 17 EStG 1988: Individualpauschalierung von Werbungskosten (Pauschalierungserlass 2000, AÖF 2000/36);

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