Sachverhalt:
Im Zuge einer Konzernreorganisation beantragten die schwedischen Gesellschaften X AB, die Muttergesellschaft, und Y AB, ihre Tochtergesellschaft, einen Vorbescheid zu der Frage, wie die innerstaatlichen Bestimmungen über den Konzernbeitrag, wonach Beiträge einer Gesellschaft an eine andere desselben Konzerns unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt werden können, in ihrem Fall anzuwenden wären. Nach dieser Regelung werden Konzernbeiträge einer schwedischen Gesellschaft an eine andere schwedische Gesellschaft, deren Aktien erstere zu mehr als neun Zehnteln hält, bei der leistenden Gesellschaft als abzugsfähige Betriebsausgabe und bei der empfangenden Gesellschaft als steuerpflichtige Einnahme angesehen. Damit soll vermieden werden, dass sich die Steuerlast erhöht, wenn an Stelle eines einzigen Unternehmens mehrere Unternehmen desselben Konzerns eine bestimmte Gewerbetätigkeit ausüben.