Erwirbt eine dänische Kapitalgesellschaft Anteile eines in Österreich ansässigen und (im Privatvermögen) seit Jahren mit 9% beteiligt gewesenen Arbeitnehmers aus Anlass dessen Ausscheidens aus der Gesellschaft im Wege eines „Rückkaufs“ zurück, dann unterliegt dieser Vorgang in Österreich ebenso wenig der Einkommensbesteuerung wie bei der Veräußerung der Anteile an dritte Personen. Stellt dieser Vorgang nach dänischem Recht eine Gewinnausschüttung dar, die in Dänemark zur Erhebung einer 25%igen Dividendensteuer Anlass gibt, so ist diese Qualifizierung gem Art 10 Abs 6 DBA-Dänemark für Österreich bindend. Diese Bindungswirkung vermag jedoch nicht inländische Besteuerungsrechte an Einkünften aus Kapitalvermögen zu begründen, da diese nach innerstaatlichem Recht bei entgeltlicher Übertragung des bloßen Kapital-Vermögensstammes nicht anfallen. Der in Österreich ansässige Arbeitnehmer hätte Anspruch auf Rückerstattung der dänischen Dividendensteuer, soweit diese 10% übersteigt (Art 10 Abs 2 DBA-Dänemark). (SWI 2000, 101)