Nach Auffassung der Autors habe der Gesetzgeber mit der Novelle des Gebührengesetzes zum 1. 7. 1999 dem ohnehin umstrittenen Gesetz neue Schwächen hinzugefügt. Kernproblem sei, dass die Behörde bestimmte Urkunden (Reisedokumente, Führerscheine ua) nur nach erfolgter Entrichtung der Gebühr aushändigen darf. Seines Erachtens solle an diesem Weg nicht festgehalten werden.
Gebührengesetz