Im Beitrag werden die ertrag- und schenkungssteuerrechtlichen Konsequenzen der Auflösung einer österreichischen Privatstiftung für die deutschen Begünstigten untersucht. Im Ergebnis komme es bei Auflösung einer österreichischen Privatstiftung zu keiner Besteuerung (weder im Ertrag- noch im Schenkungssteuerbereich) in Österreich und zur Schenkungsbesteuerung in Deutschland. Eine Ertragsbesteuerung in Deutschland greife nur bei Zuwendungen durch Nicht-Familienstiftungen in ein Betriebsvermögen.