Im Teil I des Steuerleitfadens wurden ertragsteuerliche Sonderregelungen besprochen, der zweite Teil befasste sich mit den wichtigsten Vorschriften des Umsatzsteuerrechtes, soweit es sich um keine Binnenmarktgeschäfte handelt. Im nunmehr dritten Teil werden die Umsatzgeschäfte erörtert, welche ein Autohändler mit Lieferanten oder Abnehmern eines anderen Mitgliedstaates der EU abwickelt.
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