Die Vorschriften über das abgabenrechtliche Rechtsmittelverfahren enthalten mit § 271 Abs 1 BAO eine Verfassungsnorm. Im Beitrag werden Überlegungen angestellt, welche Möglichkeiten der einfache Bundesgesetzgeber bei einer Reform des abgabenrechtlichen Rechtsmittelverfahrens habe, wobei nicht nach der Zweckmäßigkeit gefragt, sondern der Spielraum des einfachen Bundesgesetzgebers ausgelotet wird.
Abgabenrecht