Erzielt ein gewerblich tätiges deutsches Unternehmen ohne Betriebstätte in Österreich Vergütungen für die Produktion einer Kulturveranstaltung in Österreich, dann steht Art 4 DBA-Deutschland - ungeachtet der Rechtsform des Unternehmens - einer Besteuerung dieses Einkünfteflusses in Österreich entgegen. Im Fall einer deutschen Personengesellschaft müsste der (deutsche) Ansässigkeitsnachweis für sämtliche Gesellschafter erbracht werden. (SWI 2000, 52)