EStG 1988: § 99 Abs 1 Z 1, OECD-MA: Art 14
Der in § 99 Abs 1 Z 1 EStG 1988 verwendete Begriff „Vortragender“ kann nicht im engen Wortsinn verstanden werden und umfasst jedenfalls auch die durch Vortrag gestaltete Unterrichtstätigkeit. Freiberuflich tätige ausländische Lehrkräfte sind jedoch auf der Grundlage der dem Art 14 OECD-MA nachgebildeten Abkommensbestimmungen mangels inländischer „fester Einrichtung“ von der inländischen Besteuerung freizustellen. Im Fall „unterrichtender“ Tätigkeit gilt dies auch im Verhältnis zu Deutschland (vgl AÖF 1984/184). (SWI 2000, 88)