EStG 1988: § 94a
Wandelt eine operativ tätige deutsche Kapitalgesellschaft, die jahrelang gem dem DBA-Deutschland und gem § 94a EStG 1988 steuerentlastet Gewinnausschüttungen von ihrer österr Tochtergesellschaft bezogen hat, unter Inanspruchnahme der umgründungsrelevanten Vorschriften des österr und deutschen Steuerrechts die österr Tochtergesellschaft in eine KG um und überträgt sie hiebei ihre Beteiligung an der österr Tochtergesellschaft an eine von der deutschen Gesellschaft abgespaltene deutsche GmbH, dann sprechen diese Gegebenheiten dafür, dass seitens des zuständigen österr FA auf der Grundlage des § 5 VO BGBl 1995/56 im Auskunftsweg die Kapitalertragsteuerbefreiung für jene fiktive Gewinnausschüttung bestätigt werden kann, die nach österr Umgründungssteuerrecht (§ 9 Abs 6 UmgrStG) in Bezug auf den Bilanzgewinn und die Gewinnrücklagen der umzuwandelnden Tochtergesellschaft eintritt. Denn eine solche Situation lässt nicht vermuten, dass eine missbräuchliche Ausnutzung der Vorteile der EG-Mutter-Tochter-RL angestrebt wird. (SWI 2000, 54)