Das am 19. 9. 1996 unterzeichnete neue Doppelbesteuerungsabkommen mit der Tschechischen Republik auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungssteuern ist gem seinem Art 13 Abs 2 mit 1. 3. 2000 in Kraft getreten und seine Bestimmungen finden Anwendung auf Nachlässe von Personen, deren Tod an oder nach diesem Tag eingetreten ist und auf Schenkungen, die zu oder nach diesem Zeitpunkt erfolgen.