Der Autor setzt sich mit der unentgeltlichen Übertragung eines Einzelunternehmens einerseits und dessen gemischter Schenkung andererseits auseinander und betrachtet diese Vorgänge aus dem Blickwinkel des Freibetrages gemäß § 15a ErbStG. Seiner Ansicht nach ist mit dieser Regelung eine vollständige Entlastung der Übergabe nicht erreicht worden, da die meist höhere Grunderwerbsteuerbelastung in vollem Umfang erhalten bleibt.