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Drei Schritte zum erfolgreichen Verlustausgleich (FJ 1/2000, 1)

ÖStZ 2000/323ÖStZ 2000, 148 Heft 6 v. 15.3.2000

Verluste sind nach § 2 Abs 2a EStG 1988 nicht ausgleichsfähig, wenn der Steuervorteil aus der Beteiligung ausschlaggebend ist. Das „aktuelle Thema“ beschreibt die drei Schritte, die zur Prüfung dieser Frage anzustellen sind: Steht der steuerliche Vorteil im Vordergrund? - Wird die Beteiligung allgemein angeboten? - Wie ist das Verhältnis von „Rendite vor Steuern“ zu „Rendite nach Steuern“?

Verlust

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