Der Firmenbuchsenat des OGH befasste sich in seiner Entscheidung vom 11.11.1999, 6 Ob 4/99b, mit den Grenzen der Zulässigkeit des Down-stream-mergers. Nach Ansicht des Autors handelt es sich dabei um eine Grundsatzentscheidung, die für die Umgründungspraxis von allergrößter Bedeutung sei. Er stellt die wesentlichen Aussagen des OGH dar.
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