Der Berufungssenat V der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland hat im Verfahren RV/588-16/99 ein Ersuchen um Vorabentscheidung iSd Art 234 EG-Vertrag an den EuGH gerichtet. Damit soll einerseits geklärt werden, ob Berufungssenate als vorlageberechtigte Gerichte angesehen werden können; andererseits sollen die Grenzen der Kapitalverkehrsfreiheit beleuchtet werden.