Das Signaturgesetz legt die Rahmenbedingungen zur Erstellung (Zertifizierung) und Verwaltung der elektronischen Signaturen fest. Der Beitrag befasst sich mit den Eigenschaften und den praktischen Möglichkeiten der Verwendung sowie den Auswirkungen einer elektronischen Signatur auf die Kommunikation. Dabei wird unter anderem auf den elektronischen Amtsweg sowie die Parteienvertretung aus der Sicht der BAO eingegangen.