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Bei verfehlter Wortwahl ist der eindeutige Wille des Getränkesteuerverordnungsgebers anzuwenden (Hollik, SWK 3/2000, S 102)

ÖStZ 2000/300ÖStZ 2000, 147 Heft 6 v. 15.3.2000

Der VfGH hat mit Erkenntnis vom 02.10.1999, B 1620/97, zur Frage des Umfanges der Geltung von Gemeinderatsbeschlüssen in oberösterreichischen Gemeinden Stellung genommen. Der Autor gibt die Leitsätze und die Begründung dieses Erkenntnisses auszugsweise wieder und erörtert die sich daraus ergebenden Auswirkungen.

Getränkesteuer

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