Nach dem im April 1999 erfolgten Einstieg in die ökologische Steuerreform1)) sind am 1. 1. 2000 in Deutschland mit dem „Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform“ Novellen des Strom- und des Mineralölsteuergesetzes in Kraft getreten2)). Als weitere Ökologisierungsschritte werden insbesondere die Strom- und bestimmte Mineralölsteuersätze in mehreren Stufen angehoben3)) und Steuerbegünstigungen für schwefelarme Treibstoffe vorgesehen. Im Folgenden werden diese Novellen überblicksmäßig dargestellt und eine Beurteilung des „Ökosteuerpaketes“ vorgenommen.