Unterhält eine deutsche Gesellschaft, die ihre Produkte in Österreich vertreibt, hiezu in Österreich ein Auslieferungslager und beauftragt sie gleichzeitig einen in Österreich ansässigen Mitarbeiter mit der Entgegennahme von Bestellungen, so wird unter folgenden Voraussetzungen eine DBA-Betriebstätte für die deutsche Gesellschaft in Österreich begründet: