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Grenzgänger-Geschäftsführer bei einer deutschen GmbH (EAS 1553 v 17. 11. 1999)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-Deutschland E, VÖStZ 2000/255ÖStZ 2000, 99 Heft 4 v. 15.2.2000

Die Grenzgängerregelung des Art 9 Abs 3 DBA-Deutschland, derzufolge das Besteuerungsrecht an Einkünften von in Österreich ansässigen Grenzgängern Österreich zugeteilt wird, gilt auch für jene Grenzgänger, die als Geschäftsführer deutscher Kapitalgesellschaften tätig sind; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass es sich hiebei nicht um an der Kapitalgesellschaft wesentlich beteiligte Geschäftsführer handelt. Nach dem neuen DBA-Deutschland wird das Besteuerungsrecht an diesen Einkünften hingegen Deutschland zufallen, da diese Einkünfte der Zuteilungsregel für Aufsichtsräte unterstellt werden, die keine Grenzgängersondervorschrift enthält. (SWI 2000, 2).

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