Der VfGH hat im Erkenntnis vom 25.02.1999, B 128/97, den Grundsatz der „Einmalwirksamkeit der Steuerbefreiung gem § 15 Abs 1 Z 17 ErbStG“ geprägt, wonach bei allen erbrechtlich bedingten Auseinandersetzungen endbesteuertes Nachlassvermögen zur Gänze - gesamthaft betrachtet, ohne Rücksicht auf die Lage des Einzelfalles - steuerfrei zu bleiben hat. Dieses Erkenntnis hat Taucher in NZ 1999, 325ff analysiert. Die Ergebnisse seiner Betrachtungen werden im Beitrag wiedergegeben.