Die begünstigte Vermögensübertragung im ErbStG setzt ua Erwerbsunfähigkeit oder Erreichen des 55. Lebensjahres voraus. Diese Voraussetzungen weisen Ähnlichkeiten mit jenen des § 37 Abs 5 EStG auf. Im Beitrag wird zum einen untersucht, ob die Zielsetzungen beider Begünstigungen vergleichbar sind, zum anderen werden Unterschiede in den Anspruchsvoraussetzungen herausgearbeitet.
Übertragung