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Der neue § 15a ErbStG - Freibetrag für Unternehmensübertragungen (Schrottmeyer, ÖStZ 23/1999, 622)

ArtikelrundschauGebühren und Verkehrsteuern, BewertungÖStZ 2000/238ÖStZ 2000, 91 Heft 4 v. 15.2.2000

Die begünstigte Vermögensübertragung im ErbStG setzt ua Erwerbsunfähigkeit oder Erreichen des 55. Lebensjahres voraus. Diese Voraussetzungen weisen Ähnlichkeiten mit jenen des § 37 Abs 5 EStG auf. Im Beitrag wird zum einen untersucht, ob die Zielsetzungen beider Begünstigungen vergleichbar sind, zum anderen werden Unterschiede in den Anspruchsvoraussetzungen herausgearbeitet.

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