Der Grundtenor des EuGH -Urteils vom 21.09.1999, Rs C-307/97 , Saint-Gobain, liegt darin, dass im Inland unterhaltene Betriebsstätten von Gesellschaften, die ihren Sitz oder den Ort ihrer Geschäftsleitung in einem anderen Mitgliedstaat der EU haben, in steuerlicher Sicht nicht diskriminiert werden dürfen. Der Beitrag stellt den Sachverhalt dar, bespricht die Entscheidungsgründe und erörtert die Auswirkungen des Urteils auf Österreich.