In seinem Urteil vom 21.09.1999, Rs C-307/97 traf der EuGH grundlegende Aussagen zum Verhältnis der Niederlassungsfreiheit zum DBA-Recht iZm der steuerrechtlichen Behandlung von Betriebsstätten beschränkt steuerpflichtiger Gesellschaften mit Sitz in einem EU-Staat. Im Beitrag werden die wesentlichen Entscheidungsgründe bzw seine Konsequenzen vor dem Hintergrund der österreichischen DBA-Anwendungspraxis, vor allem des Betriebsstättendiskriminierungsverbots gem Art 24 OECD-MA, untersucht.