Für den VwGH hat sich die Frage gestellt, ob durch die Verschärfung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug gegen Art 17 der 6. MWSt-RL verstoßen worden ist. Er hat daher mit Beschluss vom 22.09.1999, 98/15/0136, 99/15/0136, 99/15/0022, 0088, ein entsprechendes Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gestellt. Nach Ansicht des Autors könnte die 1996 vorgenommene Einschränkung der Vorsteuerabzugsmöglichkeit für Kleinbusse gegen EG-Recht verstoßen.