Nach Auffassung der Autorin kann die unentgeltliche oder verbilligte Verköstigung von Dienstnehmern je nach „Branche“ Leistungsaustausch, Eigenverbrauch oder nicht umsatzsteuerbar sein.
Umsatzsteuer
Nach Auffassung der Autorin kann die unentgeltliche oder verbilligte Verköstigung von Dienstnehmern je nach „Branche“ Leistungsaustausch, Eigenverbrauch oder nicht umsatzsteuerbar sein.
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