Aufgrund des Wortlautes des § 6 Z 13 EStG 1988 können die steuerlichen Rechtsfolgen von handelsrechtlichen Zuschreibungen im Anlagevermögen nach § 208 Abs 1 HGB auf unterschiedliche Weise interpretiert werden. Nach Ansicht der Autoren sind drei Formen der Zuschreibungsmaßgeblichkeit denkbar, die nach einer Darstellung der Unterschiede zwischen handels- und steuerrechtlicher Zuschreibung behandelt werden.