Der Autor bespricht die Entscheidungen des VwGH vom 30.09.1999, 99/15/0106, 0107, vom 19.10.1999, 94/14/0048 und vom 20.10.1999, 94/13/0027, in denen die Zuordnung von Verbindlichkeiten zur Betriebs- und Privatsphäre, von Aufwandszinsen nach Betriebsaufgabe als nachträgliche Betriebsausgaben oder als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung sowie von Aufwandszinsen zu (aufgrund eines DBA) nicht steuerpflichtigen Einkünften behandelt wird und gibt Hinweise für die Praxis.