Mit der Verabschiedung des im Beitrag behandelten IAS 36, der spätestens für nach dem 1. 7. 1999 beginnende Geschäftsjahre an die Stelle der alten Vorschriften tritt, haben die zuvor nur rudimentären Bestimmungen der außerplanmäßigen Abschreibung eine grundlegende Überarbeitung und detaillierte Ausgestaltung erfahren. Die IAS 36 geben in der neuen Fassung eindeutige Handlungsanweisungen, insbesondere im Zusammenhang mit den so genannten Impairment Tests.