Mit Erkenntnis vom 20.10.1999, 94/13/0027, hat der VwGH im Hauptpunkt festgestellt, dass es Aufgabe der Abgabenbehörde sei, den Konnex zwischen Refinanzierungszinsen und steuerfreien Einnahmen in einem ordentlichen Ermittlungsverfahren nachzuweisen und klargestellt, dass die mangelnde Beweisbarkeit nicht zulasten des AbgPfl gehen dürfe, wenn dieser seinen abgabenrechtlichen Pflichten vollauf entsprochen habe. Der Artikel umfasst die wesentlichen Sachverhaltselemente und Entscheidungsgründe sowie Anmerkungen dazu.