Der Autor vertritt die Auffassung, dass die Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten unter ausschließlicher Heranziehung des Ertragswertes seit dem Erkenntnis des VwGH vom 20.07.1999, 98/13/0109, 0158, gesicherte Rechtsprechung darstelle. Eine Mitberücksichtigung des Sachwertes sei daher in aller Regel nicht mehr erforderlich.
Fiktion