Der Beitrag - gegliedert in „Bindung im Abgabenverfahren“ - und „Bindung des Strafverfahrens an das Abgabenverfahren“ untersucht die Wirkungen von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen. Zum Punkt „Bindung im Abgabenverfahren“ wird unterschieden, ob es sich um eine Vorfrage aus abgabenrechtlicher Sicht handelt, eine Bindung an die Vorfragenentscheidung oder, losgelöst von der Vorfrage, eine Bindung an gerichtliche oder behördliche Feststellungen besteht.