Das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG, BGBl I 1999/58) sieht neben dem Wirtschaftsprüfer, dem Buchprüfer und dem Steuerberater als vierten Wirtschaftstreuhandberuf jenen des Selbstständigen Buchhalters vor (vgl § 1 Abs 1 WTBG). In der Abhandlung wird die Rechtsstellung des Selbstständigen Buchhalters im Abgabenverfahren (insbesondere der Umfang seiner Vertretungsbefugnis) dargestellt.
Wirtschaftstreuhand