Die für Niederösterreich geplante Infrastrukturabgabe, wonach Besitzer von in Bauland umgewidmeten Gartenparzellen, bis sie das Grundstück verkaufen oder selbst ein Haus darauf errichten, pa an die 20.000 S an fiktiven Aufschließungskosten zahlen sollten, wurde nicht eingeführt. Die Erfassung dieser Parzellen und Bewertung als Grundvermögen lasse vermuten, dass mit der fließenden Grundsteuer ein „kleiner Bruder“ dieser Abgabe gefunden wurde.