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Der „kleine Bruder“ der Infrastrukturabgabe (Hierhammer, SWK 31/1999, T 259)

ArtikelrundschauAllgemeines - national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikÖStZ 2000/149ÖStZ 2000, 84 Heft 4 v. 15.2.2000

Die für Niederösterreich geplante Infrastrukturabgabe, wonach Besitzer von in Bauland umgewidmeten Gartenparzellen, bis sie das Grundstück verkaufen oder selbst ein Haus darauf errichten, pa an die 20.000 S an fiktiven Aufschließungskosten zahlen sollten, wurde nicht eingeführt. Die Erfassung dieser Parzellen und Bewertung als Grundvermögen lasse vermuten, dass mit der fließenden Grundsteuer ein „kleiner Bruder“ dieser Abgabe gefunden wurde.

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