Im AbgÄG 1996, BGBl 1996/797, sowie im StrukturanpassungsG 1996, BGBl 1996/201, sind für die Gewinn- und Verlustrealisierung von Beteiligungen steuerliche Sonderregelungen eingeführt worden. Das BMF gibt im Folgenden seine Rechtsansichten zur Auslegung des Begriffs von Beteiligungen im Sinne dieser Gesetzesänderung bekannt.