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Auslegung des Begriffs „Beteiligungen“AbgÄG, StrukturanpassungsG

ErlassrundschauÖStZ 2000/147ÖStZ 2000, 93 Heft 4 v. 15.2.2000

Im AbgÄG 1996, BGBl 1996/797, sowie im StrukturanpassungsG 1996, BGBl 1996/201, sind für die Gewinn- und Verlustrealisierung von Beteiligungen steuerliche Sonderregelungen eingeführt worden. Das BMF gibt im Folgenden seine Rechtsansichten zur Auslegung des Begriffs von Beteiligungen im Sinne dieser Gesetzesänderung bekannt.

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