Laut Entscheidung vom 11.11.1999, 6 Ob-4/99 b, verlangt der OGH für die Verschmelzung, dass der Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft auch ein nach den Vorschriften des HGB erstellter Anhang beigefügt wird. Die Firmenbuchrichter des Handelsgerichts Wien haben sich kürzlich in einer Aussendung vom 20.1.2000 dieser Rechtsansicht angeschlossen.