EStG 1988: § 124a Z 4
Das Bundesministerium für Finanzen vertritt die Ansicht, dass § 124a Z 4 EStG mit der Bezugnahme auf das der Betriebsveräußerung „zugrundeliegende Rechtsgeschäft“ nicht (bloß) den formellen Veräußerungsvertrag anspricht, sodass auch bereits eine bindende Vereinbarung im Vorfeld des späteren Vertragsabschlusses ein „zugrundeliegendes Rechtsgeschäft“ darstellen kann.