Das dt Bundesfinanzministerium hat vor kurzem den Referentenentwurf zum Unternehmenssteuerreform- und Steuersenkungsgesetz versendet. Kernpunkte des Entwurfes sind:
Absenkung des Körperschaftsteuersatzes auf 25% ab 2001.Eingangssatz bei der Einkommensteuer beträgt ab 2001 19,9%, Höchststeuersatz 48,5%; weitere Absenkung über Etappen bis 2005 auf Eingangsteuersatz 15% und Spitzensteuersatz 45%.