Vergütungen, die den Dienstnehmern eines österr Orchesters für ein Gastspiel in den Niederlanden zufließen, unterliegen gem Art 18 DBA-Niederlande dem niederländischen Besteuerungsanspruch. Die Heranziehung des Orchesterbetreibers als Haftenden für eine mit 25 % pauschal bemessene Lohnsteuer der Dienstnehmer kann nicht als Verstoß gegen das DBA-Niederlande angesehen werden, weil sich die Art der Wahrnehmung des abkommensgemäß zustehenden Besteuerungsrechtes gem Z 10 des OECD-Kommentars zu Art 17 des OECD-MA nach nationalem Recht richtet. Die Musiker sind gem Art 18 iVm Art 24 Abs 3 DBA-Niederlande mit diesen Gastspiel-Einkünften in Österreich von der Besteuerung freizustellen.