vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abgeleiteter Inlandswohnsitz bei Berufstätigkeit in Hongkong (EAS 1723 v 11. 10. 2000)

Anfragebeantwortungen des BMF1)AußensteuerrechtÖStZ 2000/1248ÖStZ 2000, 714 Heft 24 v. 15.12.2000

BAO: § 26 BAO

Arbeitet ein Österreicher seit Anfang 1998 überwiegend in Hongkong für einen dortigen Arbeitgeber, leben aber seine Ehegattin und seine 1997 geborene Tochter in Österreich, dann spricht dieses Sachverhaltsbild dafür, dass angesichts aufrechter Ehe die inländische Wohnung der Ehegattin auch ihrem Ehemann weiterhin zu Verfügung steht und auch von ihm anlässlich von Österreich-Aufenthalten benutzt wird (s auch nachstehende EAS 1712). Damit besteht nach § 26 BAO ein inländischer Wohnsitz, der unbeschränkte Steuerpflicht für die Auslandseinkünfte nach sich zieht. Diese unbeschränkte Steuerpflicht besteht unabhängig davon, ob sich der Lebensmittelpunkt in Hongkong befindet oder nicht. Falls Einkünfte in Hongkong einer vergleichbaren Einkommensbesteuerung unterliegen, könnte auf österr Seite im Rahmen des § 48 BAO für die Arbeitseinkünfte Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt gewährt werden. (SWI 2000, 489)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte