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Die Verwertung inländischer Betriebstättenverluste nach dem neuen DBA-Deutschland

Internationales SteuerrechtAbkommensrecht, Außensteuerrecht, EU-RechtMR Dr. Heinz JirousekÖStZ 2000/1244ÖStZ 2000, 710 Heft 24 v. 15.12.2000

Das am 24. 8. 2000 in Berlin unterzeichnete neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland (im Folgenden „DBA-2000“), welches generell erst ab dem Steuerjahr 2002 Anwendung finden wird, enthält im Bereich der Berücksichtigung von Betriebstättenverlusten deutscher Unternehmen in Österreich Bestimmungen, die spätestens ab In-Kraft-Treten des Abkommens zu Gunsten deutscher Unternehmen rückwirkend zum Tragen kommen werden. Im Folgenden wird auf diese Bestimmungen näher eingegangen.

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