Das am 24. 8. 2000 in Berlin unterzeichnete neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland (im Folgenden „DBA-2000“), welches generell erst ab dem Steuerjahr 2002 Anwendung finden wird, enthält im Bereich der Berücksichtigung von Betriebstättenverlusten deutscher Unternehmen in Österreich Bestimmungen, die spätestens ab In-Kraft-Treten des Abkommens zu Gunsten deutscher Unternehmen rückwirkend zum Tragen kommen werden. Im Folgenden wird auf diese Bestimmungen näher eingegangen.