In den Rechtssachen Baars (13.04.2000, Rs C-251/98 ) und Verkooijen (06.06.2000, Rs C-35/98 ) hatte der EuGH zu prüfen, ob eine steuerliche Regelung, die einem Anteilseigner einen Freibetrag nur unter der Voraussetzung gewährt, dass die Anteile an einer niederländischen Gesellschaft gehalten werden, mit den Grundfreiheiten vereinbar ist. Die niederländische Regierung rechtfertigte diese Beschränkungen mit der Notwendigkeit einer steuerlichen Kohärenz, was vom EuGH jedoch als nicht zutreffend zurückgewiesen wurde. Der Autor nimmt diese Verfahren zum Anlass, den Rechtfertigungsgrund der steuerlichen Kohärenz näher zu beleuchten.