Mit Erkenntnis vom 03.08.2000, 98/15/0202, hat sich der VwGH zur unmittelbaren Anwendung des EWR-Abkommens, zum Verhältnis zwischen DBA und dem EWR-Abkommen sowie zu Inhalt und Tragweite des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbotes geäußert. Der Beitrag befasst sich mit dem Hintergrund, dem Inhalt und den Auswirkungen dieses Erkenntnisses.
Gemeinschaftsrecht