Die Entwicklung im Bereich E-Commerce führte zur Entstehung und Verbreitung der Handelsplattform Internet-Auktion. Eine Internet-Auktion unterscheidet sich von der herkömmlichen Versteigerung dadurch, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Internet-Auktionshäusern regelmäßig vorsehen, dass der Vertragsabschluss nach Ablauf einer bestimmten Frist zustande kommt, innerhalb derer die Kaufinteressenten Gebote abgeben können. Die Autoren ordnen diese virtuellen Versteigerungen zivil- und umsatzsteuerrechtlich ein.