Ertragsteuerwirkungen sind sowohl bei substanz- als auch ertragswertorientierten Unternehmensbewertungsverfahren zu berücksichtigen. Während bei der Discounted Cashflow-Methode nur Körperschaftsteuern berücksichtigt werden, sind bei ertragswertorientierten Verfahren in der Regel auch persönliche Einkommensteuern zu berücksichtigen.
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