Der Wechsel von der Vollkonsolidierung auf die Equitymethode macht bei der Aufstellung des Konzernabschlusses eine so genannte „Übergangskonsolidierung“ erforderlich. Ergibt sich insbesondere auf Grund buchmäßiger Überschuldung des vom Wechsel der Konsolidierungsart betroffenen Unternehmens für die Übergangskonsolidierung ein negativer Entflechtungswert, dann erfordere dies eine gewisse Modifikation der konsolidierungstechnischen Vorgehensweise. Die diesbezüglichen Ausführungen im Beitrag gelten dabei nicht nur für die Konzernrechnungslegung nach österreichischem HGB, sondern grundsätzlich auch für jene nach IAS und US-GAAP.