Davon ausgehend, dass ab dem Wintersemester 2001/2002 an Österreichs Hochschulen und Fachhochschulen Studiengebühren eingeführt werden, untersucht der Autor die Abzugsfähigkeit dieser Gebühren. Er kommt dabei zum Ergebnis, dass es durch die Steuerreform 2000 im Bereich der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aus- und Fortbildungskosten zu einer verfassungswidrigen Diskriminierung von Bildungsmaßnahmen in Form eines Universitätsstudiums kam.