Ungeachtet der hohen Kosten für das Budget sind im Zusammenhang mit der Familienbesteuerung nach Ansicht des Autors weitere Punkte unstimmig. Zusammenfassend hält er fest, dass trotz erhöhter Familienbeihilfe die Gefahr bestehe, dass durch die Systemvermischung zwischen Einkommensteuer und echten Transferleistungen neue Ungleichbehandlungen von Abgabepflichtigen vermutet und diese Vermutungen vom VfGH geteilt werden. Dennoch könne davon ausgegangen werden, dass die Unmöglichkeit weiterer budgetärer Belastungen den VfGH von der Aufhebung abhalten könne.